News Steuern und Recht

Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig – nicht benötigte Hilfen dürfen aber noch zurückgefordert werden

Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land NRW hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1986/22).

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Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise nichtig

Das BVerfG entschied, dass § 34 Abs. 9 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) teilweise nichtig ist (Az. 2 BvL 7/13 und 2 BvL 18/14).

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BGH bejaht „Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht

Der BGH entschied, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird (Az. V ZR 140/22).

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