News Steuern und Recht

BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gem. § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. So entschied der BFH (Az. XI R 16/20).

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BFH: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Der BFH hatte zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gem. § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei ist (Az. VIII R 9/21).

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BFH zur Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO

Ein vorläufiger Sachwalter ist lt. BFH zumindest dann als Verfügungsberechtigter i. S. d. § 35 AO anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt (Az. VII R 16/21).

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BFH: Betrieb gewerblicher Art (BgA) gem. § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

An der auch bei sog. Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. So der BFH (Az. V R 50/20).

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BFH: Rückstellung für Altersfreizeit

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden darf, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat

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BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegensteht

Der Rechtsstreit um die Rückerstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten wird zum Fall für den EuGH. Der BGH will dort eine Frage zur Dienstleistungsfreiheit der Anbieter klären lassen (Az. I ZR 90/23).

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