Kein neues Corona-Sonderprogramm
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Corona-Sonderprogramm für die Veranstaltungswirtschaft vorzulegen (BT-Drucks. 20/2908).
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Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Corona-Sonderprogramm für die Veranstaltungswirtschaft vorzulegen (BT-Drucks. 20/2908).
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Stationsungebundenes Carsharing stellt nach einer Eilentscheidung des VG Berlin vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar (Az. VG 1 L 193/22).
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Ab 02.08.2022 müssen alle Mitgliedstaaten die 2019 angenommenen EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige anwenden. Die EU-Kommission wird sicherstellen, dass die Richtlinie vollständig umgesetzt wird und dazu beiträgt, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Kinderarmut zu bekämpfen.