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Zahl der Start-ups überwindet Corona-Knick und steigt im Jahr 2021 wieder an

Der Bestand an innovations- oder wachstumsorientierten jungen Unternehmen in Deutschland hat sich lt. KfW wieder erholt. Nach dem coronabedingten Knick im Jahr 2020 stieg die Zahl der Start-ups 2021 auf 61.000 an. Im Corona-Jahr 2020 war ihre Zahl auf 47.000 gesunken. Der Anstieg im vergangenen Jahr ist vor allem auf die wiederbelebte Gründungstätigkeit zurückzuführen.

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Nichtselbsttätige Waagen für den Einzelhandel können ohne eigenes Display vertrieben werden

Nach den maßgeblichen unionsrechtlichen Regelungen können sog. nichtselbsttätige Waagen, mit denen in vielen Supermärkten das Wiegen von Obst und Gemüse an der Kasse ermöglicht wird, auch ohne eigenes Display mit der CE-Kennzeichnung versehen und als vollständige Waagen in Verkehr gebracht werden. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1278/21 und 4 A 1362/21).

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Zu den Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Nach einem Urteil des FG Schleswig-Holstein kommt eine Steuerbegünstigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG auch dann in Betracht, wenn ein Verein (Subunternehmer-)Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs erbringt, die sich lediglich mittelbar beim begünstigten Personenkreis niederschlagen (Az. 4 K 96/19).

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Verfassungsmäßigkeit des in § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG enthaltenen Anwendungsbefehls, welcher die Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 bis 7 EStG für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998 regelt

Gegen den in § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG enthaltenen Anwendungsbefehl, der die Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 bis 7 EStG für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998 regelt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da es sich nicht um eine echte Rückwirkung handelt. Der Gesetzgeber habe mittels der neu eingefügten Sätze 5 bis

Verfassungsmäßigkeit des in § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG enthaltenen Anwendungsbefehls, welcher die Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 bis 7 EStG für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998 regelt Weiterlesen »