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Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu qualifizierenden Pausenzeiten („Pausen in Bereithaltung“)

Ein Beamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich, soweit die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit zu qualifizieren sind und hieraus eine dienstliche Inanspruchnahme über die durchschnittlich zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus resultiert. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 24.21).

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Platform on Sustainable Finance: Berichte zur Implementierung der EU-Taxonomie und zur Einhaltung des Mindestschutzes veröffentlicht

Die Platform on Sustainable Finance als unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission hat am 11. Oktober 2022 in zwei Berichten die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

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